Falls Sie als WochenaufenthalterIn in einer anderen Gemeinde wohnen (ab einer Dauer von 3 Monaten), benötigen Sie zur dortigen Anmeldung einen Heimatausweis.
Diesen Heimatausweis erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung.
Kosten Ausstellung eines Heimatausweises CHF 10.00
Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person. Er kann nicht nur für verheiratete, sondern auch für ledige, geschiedene und verwitwete Personen ausgestellt werden. Zuständig für die Ausstellung ist das Zivilstandsamt.
Die Zivilstandsämter führen ein Register der Familien. Es ist möglich, einen Auszug daraus zu erhalten (Familienschein). Dieser beweist die bestehenden Beziehungen betreffend Familie und Heimatgemeinde.
Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es löst das alte Vormundschaftsrecht ab und gehört systematisch zum Familienrecht des Zivilgesetzbuches.
Im neuen Recht kann vom Gesetzesartikel her nicht mehr in jedem Fall auf die Tragweite der Massnahme geschlossen werden. Insbesondere verhilft das Wissen über einen Massnahmenartikel nicht zur Kenntnis, ob eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit besteht oder nicht.
Aus diesem Grunde stellt die Einwohnerkontrolle keine Handlungsfähigkeitszeugnisse mehr aus. Falls Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis benötigen wenden Sie sich an folgende Amtsstelle:
Das Familienbüchlein wird dem Ehepaar anlässlich der zivilen Trauung ausgehändigt. Es gilt im Umgang mit den Verwaltungsbehörden (Einwohnerkontrolle, Zivilstandsamt, Passbüro, Steuerverwaltung, usw.) als Beweisstück. Personen schweizerischer Nationalität, die im Ausland geheiratet haben, können bei ihrer Heimatgemeinde um ein Familienbüchlein nachsuchen. Eine nicht verheiratete Person mit Kindern kann das «Familienbüchlein für Alleinerziehende» erhalten. Dieses wird vom Zivilstandsamt der Heimatgemeinde ausgestellt.
Für nicht verheiratete Eltern und ihre Kinder sowie für nicht gemeinsame Kinder der Ehegatten wird ein Personenstandsausweis ausgestellt.
Der Personenstandsausweis enthält die Daten einer einzelnen Person. Für das Ausstellen des Personenstandsausweises ist das Zivilstandsamt am Heimatort der betroffenen Person.
Für BürgerInnen von Balm b.M., Brunnenthal, Messen und Alt Messen ist das Zivilstandsamt Bucheggberg-Wasseramt zuständig.
Bei Geburten in der Gemeinde ist das Zivilstandsamt Kreis Bucheggberg-Wasseramt zu benachrichtigen. Das Familienbüchlein ist mitzubringen. Bei Geburten in einem Spital oder Geburtshaus befasst sich die jeweilige Verwaltung mit der entsprechenden Anmeldung.
Die Mütter - und Väterberatungsstelle bietet allen Eltern nach der Geburt Beratung und Unterstützung an, um ihnen Orientierung, Sicherheit und Stärkung im Prozess des Mutter- und Vaterseins zu geben. Beratung erhalten auch alle Erziehungsmitverantwortlichen Personen im Umfeld des Kindes.
Jeder Todesfall in der Gemeinde ist unverzüglich dem Zivilstandsamt Kreis Bucheggberg-Wasseramt, unter Mitnahme der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins, zu melden. Die Meldung muss in den nächsten 48 Stunden erfolgen.
Bei einem Todesfall ausserhalb der Wohngemeinde hat die Meldung am Todesort zu erfolgen. Zudem ist das zuständige Pfarramt zu benachrichtigen.
Präsident des Friedhofzweckverbandes und Ansprechperson für den Friedhof Messen:
Jeder Todesfall in der Gemeinde ist unverzüglich dem zuständigen Zivilstandsamt zu melden, unter Mitnahme der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins. Die Meldung muss in den nächsten 48 Stunden erfolgen. Bei einem Todesfall ausserhalb der Wohngemeinde hat die Meldung am Todesort zu erfolgen. Zudem ist das zuständige Pfarramt zu benachrichtigen.
Der Todesschein wird vom Zivilstandsamt ausgestellt.
Wer in der Gemeinde Messen Wohnsitz nimmt, muss sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Sobald die Anmeldung erfolgt ist, stellt die Einwohnerkontrolle einen Niederlassungsausweis aus. Dieser wird in der Regel ein paar Tage nach der Anmeldung per Post zugestellt. Der Niederlassungsausweis belegt, dass Sie in der Gemeinde Messen Wohnsitz genommen haben. Seine Gültigkeit ist unbeschränkt.
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Heimatschein
Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
Nachweis über die Grundversicherung der Krankenkasse für sämtliche Familienmitglieder
AHV-Nummer
Als Bestätigung für die Anmeldung wird eine Niederlassungsbewilligung ausgestellt.
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
Pass
Ausländerausweis
Nachweis über die Grundversicherung der Krankenkasse für sämtliche Familienmitglieder
Die Hundesteuer wird von der Gemeindeverwaltung jeweils im April eingezogen.
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, hat diesen bei der Gemeindeverwaltung mit Angabe der Mikrochipnummer anzumelden. Ebenso sind die Weitergabe oder der Tod des Hundes der Gemeindeverwaltung zu melden.
Wichtig: Alle meldepflichtigen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der AMICUS Datenbank registriert sein. Dazu benötigen Sie vorgängig von der Gemeindeverwaltung eine ID-Nummer aus der AMICUS-Datenbank. Falls Ihr Hund lesbar tätowiert ist, muss er nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Tätowierungsnummer muss aber bei AMICUS durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt registriert sein.
Das Forsthaus Messen kann nur an Einwohnerinnen und Einwohner von Messen vermietet werden. Bei einer Vermietung an Auswärtige muss beachtet werden, dass mindestens eine Person aus Messen anwesend ist.
Informationen betreffend die AHV / IV / Ergänzungsleistungen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Biberist.
Die AHV-Zweigstelle Biberist ist die Verbindungsstelle zwischen Abrechnungspflichtigen, Leistungsbezügern und der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn. Die Zweigstelle ist Ihre direkte Anlaufstelle.
Die Zweigstelle befindet sich im 1. Stock der Liegenschaft Bernstrasse 6, 4562 Biberist.
Wer wild gewachsene Speisepilze für die Abgabe an Dritte erntet, importiert, verarbeitet oder abgibt, ist für deren Qualität und Sicherheit verantwortlich.
Die ausgewiesenen Pilzfachleute in den Gemeinden führen jährlich rund 1000 Kontrollen durch und überprüfen dabei fast 2 Tonnen gesammelte Pilze. Erfahrungsgemäss muss rund ein Zehntel der kontrollierten Pilze beschlagnahmt werden. Giftpilze wie der grüne Knollenblätterpilz, der grünblättrige Schwefelkopf oder der kahle Krempling werden immer wieder entdeckt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Dienste der Pilzkontrolle in den Gemeinden auf jeden Fall in Anspruch zu nehmen.
Eine Anlassbewilligung ist zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass oder einer öffentlichen Veranstaltung, welche nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher und privater Grund beansprucht wird.
Das Gesuch muss mind. 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde kann bei kleineren Anlässen eine kürzere Eingabefrist akzeptieren.
Das Gesuch ist bei der Gemeindeschreiberein, Michèle Graf, einzureichen:
Der Häckseldienst wird jeweils im März und im November durchgeführt.
Angekündigt wird der Dienst jeweils rechtzeitig mit Inseraten im Anzeiger oder im Gemeindeinfo. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung unter Tel. 031 768 40 40 entgegen. Bei grosser Nachfrage kann es vorkommen, dass aus Kapazitätsgründen der Häckseldienst auf jeweils 2 Samstage verteilt wird.
Weiter Informationen entnehmen Sie dem Entsorgungsblatt.
Das Baugesuch ist bei der Gemeindeverwaltung Messen einzureichen. Die Baugesuche werden an den monatlichen Baukommissionssitzungen behandelt. Eine seriöse Überprüfung der Baugesuche wird aus zeitlichen Gründen vor der monatlichen Sitzung durchgeführt. Aus diesem Grund ist es zwingend, dass ein Baugesuch bis am Freitagabend in der Vorwoche der Baukommissionssitzung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht wird.
Verspätet eingereichte Baugesuche werden erst an der übernächsten Sitzung behandelt Dadurch können für Sie Terminverschiebungen entstehen!
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Baukommission gerne zur Verfügung.
Die Gemeinde Messen stellt interessierten Personen, welche im Einzugsgebiet der Gemeinde Messen wohnen, 2 Tageskarten zur Verfügung.
Die Reservationen können online oder telefonisch bei der Gemeindeverwaltung Tel. 031 768 40 40 während den Schalteröffnungszeiten getätigt werden.
Die Buchungen können frühestens 12 Monate zum Voraus erfolgen und müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen (nach der Reservation) bei der Gemeindeverwaltung abgeholt und bar bezahlt werden.
Kosten Die Benützungsgebühr pro Tageskarte beträgt ab 1. Januar 2017 CHF 42.00.
Die Gebühr wird bei Nichtbenützung nicht zurückerstattet.
Schiesspflichtige erfüllen bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 40. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung. Das obligatorische Bundesprogramm kann in den Schützenvereinen kostenlos geschossen werden. Die ausserdienstliche Schiesspflicht kann in keinem Fall in einem Militärdienst (Ausbildungsdienst der Formation oder Wiederholungskurs) erfüllt werden.
Ende August ist die Schiesssaison beendet. Schiesspflichtige, die das obligatorische Programm nicht bis spätestens 31. August oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schützenverein geschossen haben, werden zur Erfüllung der Schiesspflicht durch amtliche Bekanntmachung (Schiesspflichtplakat in der Gemeinde) zu einem eintägigen Nachschiesskurs in Zivilkleidung aufgeboten. Es wird kein persönliches Aufgebot zugestellt. Das Versäumnis der Schiesspflicht wird militärstrafrechtlich geahndet.
Eine besondere Form der Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht ist der Zivildienst. Er ist keine frei wählbare Alternative zum Militärdienst und bleibt eine besondere Form der Erfüllung der Wehrpflicht. Der Zivildienst steht nur Dienstpflichtigen offen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können.
Der Zivildienst dauert 1,5 mal länger als der Militärdienst und wird in mehreren Etappen geleistet. Er beinhaltet Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen. In Frage kommen insbesondere Betriebe des Gesundheits- und Sozialwesens oder des Umweltschutzes.
Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann, kann ein Gesuch für den Zivildienst einreichen. Dies darf frühestens nach dem Orientierungstag geschehen, aber auch später, wenn bereits ein Teil des Militärdienstes abgegolten wurde.
Wer das Gesuch sofort nach dem Orientierungstag einreicht, kann bereits während der Rekrutierung angehört werden. Die dort festgestellte Diensttauglichkeit ist Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst. Das Gesuch mit ausführlicher Begründung des vorliegenden Gewissenskonfliktes wird zusammen mit einem Lebenslauf und dem Dienstbüchlein beim zuständigen Regionalzentrum des Zivildienstes eingereicht. Bis ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt ist der Gesuchsteller von der Einrückungspflicht befreit.
Zuständiger Abschnittskommandant:
Hauert Toni Position: Abschnittskommandant Hauptstrasse, 4588 Brittern
eidg. Abstimmungstermin und Kantons- und Regierungsratswahlen
25. April 2021
Wahl Gemeinderat und allfälliger zweiter Wahlgang Regierungsrat
13. Juni 2021
eidg. Abstimmungstermin
26. September 2021
eidg. Abstimmungstermin
28. November 2021
eidg. Abstimmungstermin
Abstimmungslokal für alle vier Ortsteile
Abstimmungslokal für alle vier Ortsteile Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung Hauptstrasse 46 3254 Messen
Öffnungszeiten Sonntag 10.30 - 12.00 Uhr
Die schriftliche Stimmabgabe muss bis am Samstag um 18.00 Uhr vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag in den dafür vorgesehenen Abstimmungsbriefkasten in den einzelnen Ortsteilen erfolgen. Bei schriftlicher Stimmabgabe per Post (als Brief frankieren!) muss die Gemeindeschreiberei bis spätestens am Samstag im Besitz der Unterlagen sein.
Nicht vergessen: Stimmrechtsausweise unterschreiben!
Die Wahl- und Abstimmungsresultate werden am Sonntagnachmittag im Anschlagkasten beim Feuerwehrmagazin publiziert.
Eine Quellensteuer wrid von Personen erhoben, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben, aber keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen, oder durch Heirat mit einem Ausländer mit C-Ausweis oder einem Schweizer im ordentlichen Steuerregister aufgenommen sind. Quellensteuerpflichtig sind:
Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, aber in der Schweiz eine Tätigkeit ausüber oder eine Leistung beziehen.
Seit vielen Jahren kümmert sich die Umweltkommission zusammen mit dem Gemeindewerkmeister um die Bekämpfung der Neophyten in der Gemeinde Messen. Diese neu eingewanderten Pflanzen stellen ausserhalb der privaten Gärten ein Problem dar. Einige sind gefährlich für die Gesundheit, andere überwuchern und verdrängen die einheimischen Pflanzen oder werden zu Unkräutern auf landwirtschaftlichen Flächen.
In den letzten Jahren ist es uns gelungen, wichtige Nester von Neophyten in der Gemeinde unter Kontrolle zu bringen. So konnten der asiatische Staudenknöterich, das drüsige Springkraut, die kanadische Goldrute, die Ambrosia und (bis auf ein Vorkommen) der Riesenbärenklau in Feld und Wald praktisch ausgemerzt werden.
Nun hat sich aber seit zwei Jahren eine neue Pflanze breit gemacht und ist auch auf das Gemeindegebiet vorgestossen: Das einjährige Berufkraut. Im Gegensatz zu den anderen Neophyten breitet sich das einjährige Berufkraut sehr schnell aus und besiedelt viele unterschiedliche Standorte – von Gärten über Wiesen bis zum Wald. Es braucht deshalb eine besondere Anstrengung, um dieses neue Unkraut in den Griff zu bekommen.
Sie finden hier Informationen zu den verschiedenen Neophyten und zur Verbreitung und Bekämpfung des einjährigen Berufkraut in Messen:
Einjähriges Berufkraut in Messen
Einjähriges Berufkraut
Ambrosia
Asiatischer Staudenknöterich
Kanadische Goldrute
Riesenbärenklau
Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Umweltkommission, Ressort Naturräume
Messen führt in Zusammenarbeit mit der Winterhilfe jeweils im Herbst eine Birnel-Aktion durch.
Birnel, der konzentrierte Saft von Schweizer Mostbirnen, liegt im Trend der modernen, vollwertigen Küche, denn dieser Zuckerzusatz ist nicht nur sehr schmackhaft und vielseitig verwendbar, sondern auch ausgesprochen gesund. Birnel nährt, stärkt, ist leicht verdaulich und kann vielseitig verwendet werden - vom Brotaufstrich über Kuchen und Guetzli bis hin zum Zuckerersatz.
Eine Broschüre mit Rezepten mit Birnel können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen.
Was ist Feuerbrand? Feuerbrand ist eine gemeingefährliche und meldepflichtige, durch das Bakterium "Erwinia amylovora" verursachte Pflanzenkrankheit.
Feuerbrand bedroht und befällt die Kern- und Obstbäume (Apfel, Birne, Quitte) und verschiedene Zier- und Wildpflanzen. Die Krankheit verbreitet sich seuchenartig schnell aus. Die Übertragung erfolgt durch Bakterienschleim, der durch Insekten, Vögel, Kleinsäugetiere, Wind, Regen und den Menschen sehr rasch und weit verbreitet werden kann. Die Bakterien dringen während des Wachstums der Pflanzen über die Blüten, Triebe oder Wunden in die Pflanzen ein. Befallene Pflanzen müssen durch Fachpersonal an Ort und Stelle verbrannt werden, um eine Ausbreitung der Krankheit zu unterbinden.
Für die Gesundheit der Menschen besteht durch diese Pflanzenkrankheit keine Gefahr.
Wie können Sie befallene Stellen erkennen? Kurze Zeit nach der Infektion (in der Regel 2 bis 6 Wochen später) welken Blüten und Blätter der befallenen Triebe und werden dunkelbraun bis schwarz. Befallene Äste vertrocknen bei feucht-warmer Witterung innert Tagen. Die Spitze der befallenen Blatttriebe krümmt sich oft in charakteristischer Weise U-förmig nach unten. Die Rinde erkrankter Stellen sinkt oftmals ein und sieht feucht aus. Junge Pflanzen sterben innerhalb von 2 bis 3 Wochen ab. Bei älteren Pflanzen breitet sich die Krankheit innerhalb eines oder mehreren Jahren aus und führt zu deren Absterben.
Wo können Sie Verdachtsfälle melden? Melden Sie den Feuerbrandverdacht sofort beim Werkmeister Kohler Michael, damit die Kontrolleure die befallenen Bäume begutachten und die nötigen Massnahmen einleiten können.
Invasive Neophyten (fremdländische Pflanzen, die sich rasch ausbreiten)
Seit vielen Jahren kümmert sich die Umweltkommission zusammen mit dem Gemeindewerkmeister um die Bekämpfung der Neophyten in der Gemeinde Messen. Diese neu eingewanderten Pflanzen stellen ausserhalb der privaten Gärten ein Problem dar. Einige sind gefährlich für die Gesundheit, andere überwuchern und verdrängen die einheimischen Pflanzen oder werden zu Unkräutern auf landwirtschaftlichen Flächen.
In den letzten Jahren ist es uns gelungen, wichtige Nester von Neophyten in der Gemeinde unter Kontrolle zu bringen. So konnten der asiatische Staudenknöterich, das drüsige Springkraut, die kanadische Goldrute, die Ambrosia und (bis auf ein Vorkommen) der Riesenbärenklau in Feld und Wald praktisch ausgemerzt werden.
Nun hat sich aber seit zwei Jahren eine neue Pflanze breit gemacht und ist auch auf das Gemeindegebiet vorgestossen: Das einjährige Berufkraut. Im Gegensatz zu den anderen Neophyten breitet sich das einjährige Berufkraut sehr schnell aus und besiedelt viele unterschiedliche Standorte – von Gärten über Wiesen bis zum Wald. Es braucht deshalb eine besondere Anstrengung, um dieses neue Unkraut in den Griff zu bekommen.
Sie finden hier Informationen zu den verschiedenen Neophyten und zur Verbreitung und Bekämpfung des einjährigen Berufkraut in Messen:
einjähriges Berufkraut in Messen
einjähriges Berufkraut
Ambrosia
Asiatischer Staudenknöterich
Kanadische Goldrute
Riesenbärenklau
Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Umweltkommission, Ressort Naturräume
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung, in welcher wir Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in Messen bestätigen. Sie können die Bescheinigung entweder direkt auf der Einwohnerkontrolle beziehen oder schriftlich/telefonisch bestellen.
Bei einer schriftlichen/telefonischen Bestellung müssen wir folgendes von Ihnen wissen:
Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Schwimmbad Region Messen sind: Gemeinde Unterramsern, Ortsteile Balm b. M., Brunnenthal, Messen und Oberramsern (Gemeinde Messen), Dörfer Büren zum Hof, Etzelkofen, Limpach und Mülchi (aus der Gemeinde Fraubrunnen), Dorf Aetingen (aus der Gemeinde Buchegg). Die Gemeinden Rapperswil und Wengi bei Büren leisten einen Solidaritätsbeitrag.
Das Limpachtal ist ein attraktives und vielseitiges Naherholungsgebiet. Die Initiative unterstützt diesen Lebensraum in dem sie die kantonsübergreifenden Hauptanliegen der Region sowohl im Kanton Solothurn als auch im Kanton Bern vertritt.
Der Spurgruppe sind die Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten der 12 Gemeinden im Limpachtal vertreten.
Die Region Bucheggberg gilt als eine der letzten naturnahen Kulturlandschaften im Schweizerischen Mittelland. Die Landschaft im Buechibärg ist bilderbuchmässig, gepflegt natürlich und vermittelt auch ein starkes, authentisches Landwirtschaftsbild.
Die Themen, mit denen sich der Verein bereichsübergreifend im Rahmen des Regionalmarketings vordringlich befasst, sind: Natur, Landwirtschaft, Tourismus und Wohnraum.
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