Jeder Todesfall in der Gemeinde ist unverzüglich dem Zivilstandsamt Kreis Bucheggberg-Wasseramt, unter Mitnahme der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins, zu melden. Die Meldung muss in den nächsten 48 Stunden erfolgen.
Bei einem Todesfall ausserhalb der Wohngemeinde hat die Meldung am Todesort zu erfolgen. Zudem ist das zuständige Pfarramt zu benachrichtigen.
Präsident des Friedhofzweckverbandes und Ansprechperson für den Friedhof Messen:
Beauftragte Friedhof Balm: