Am 25. November 2024 ist es soweit! Die Gemeinde Messen ist eine der Pilotgemeinden im Kanton Solothurn, in denen die Pilotphase für das digitale Baubewilligungsverfahren im Kanton Solothurn startet.
Mit eBau werden wir das gesamte Baubewilligungsverfahren digitalisieren. Nicht nur die Eingabe der Baugesuche, sondern auch die gesamte Kommunikation zwischen den Gesuchstellenden und den Gemeinden erfolgen digital bis zur Schlussabnahme über das eBau-Portal. Auch die öffentliche Planeinsicht ist dann bequem über das eBau-Portal möglich.
Das einfach aufgebaute und intuitiv bedienbare eBau-Portal ist ein digitaler Service unserer Gemeinde, der in den kantonalen Online-Schalter my.so.ch integriert und über die gängigen Browser zugänglich ist. Für Fragen steht eine integrierte Online-Hilfe mit Kurzanleitungen für jede Funktion zur Verfügung. Ausserdem kann das eBau-Kompetenz-zentrum für technische Fragen kontaktiert werden. Fachliche Fragen beantworten wir gerne per E-Mail oder auch telefonisch.
Das Einspracheverfahren mit den Einsprechenden und das Beschwerdeverfahren mit den Beschwerdeführenden erfolgen weiterhin über den Papierweg.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an unseren Bauverwalter.
Für Baugesuche, welche noch vor dem 25. November 2024 eingereicht werden, können die Formulare per Mail bei der Bauverwaltung angefordert werden.
Die Baugesuche werden an den monatlichen Baukommissionssitzungen behandelt. Eine seriöse Überprüfung der Baugesuche wird aus zeitlichen Gründen vor der monatlichen Sitzung durchgeführt. Die Baubehörde wird, sobald bei ihr alle für die Beurteilung notwendigen Unterlagen eingegangen sind, dem Bauherrn ihren Entscheid innert 2 Monaten unter Angaben des Rechtsmittels schriftlich mitteilen.
Wichtige Änderungen bei Baugesuchen ab dem 01. Oktober 2024
Ab dem 01.10.2024 können diverse kleine Bauten und Anlagen in der Bauzone bewilligungsfrei (ohne Baugesuch) erstellt werden. Sämtliche gültigen Vorschriften müssen aber eingehalten werden.
Vollständig im Gebäudeinnern aufgestellte Luft/Wasser Wärmepumpen sind nur noch meldepflichtig.
Der Neubau von Schottergärten ohne Bepflanzung und Versickerung ist nicht mehr möglich.
Die Einsprachefrist für Baugesuche ist neu 20 Tage (vorher 14 Tage).
Details und Erläuterungen sind hier ersichtlich.
Bei Unklarheiten und Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Messen gerne zur Verfügung.
Planen Sie ein Bauvorhaben in der Kernzone / Ortsbildschutzzone?
Bauvorhaben in diesen Zonen unterliegen in allen vier Ortsteilen speziellen Vorschriften und müssen durch die Baukommission der Fachstelle Heimatschutz des Raumplanungsamts zur Beurteilung eingereicht werden. Um unliebsame Überraschungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten Sie oder Ihr Planer vor Inangriffnahme der Detailplanung unbedingt mit der Baukommission / Bauverwaltung Kontakt aufnehmen, um zu klären ob und wie Sie ihr Vorhaben umsetzen können.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Baukommission gerne zur Verfügung.
Iseli RolandPosition: Bauverwalter
Hauptstrasse 46, 3254 Messen
E-MailTelefon: 031 768 40 41
Ressort: Umwelt
Sitzungstermine 2024 (jeweils 19.30 h)
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