Das Baugesuch ist bei der Gemeindeverwaltung Messen einzureichen. Die Baugesuche werden an den monatlichen Baukommissionssitzungen behandelt. Eine seriöse Überprüfung der Baugesuche wird aus zeitlichen Gründen vor der monatlichen Sitzung durchgeführt. Die Baubehörde wird, sobald bei ihr alle für die Beurteilung notwendigen Unterlagen eingegangen sind, dem Bauherrn ihren Entscheid innert 2 Monaten unter Angaben des Rechtsmittels schriftlich mitteilen.
Planen Sie ein Bauvorhaben in der Kernzone / Ortsbildschutzzone?
Bauvorhaben in diesen Zonen unterliegen in allen vier Ortsteilen speziellen Vorschriften und müssen durch die Baukommission der Fachstelle Heimatschutz des Raumplanungsamts zur Beurteilung eingereicht werden. Um unliebsame Überraschungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten Sie oder Ihr Planer vor Inangriffnahme der Detailplanung unbedingt mit der Baukommission / Bauverwaltung Kontakt aufnehmen, um zu klären ob und wie Sie ihr Vorhaben umsetzen können.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Baukommission gerne zur Verfügung.
Iseli RolandPosition: Bauverwalter
Hauptstrasse 46, 3254 Messen
E-MailTelefon: 031 768 40 41
Ressort: Umwelt
Sitzungstermine 2024 (jeweils 19.30 h)
- 18. Januar 2024
- 15. Februar 2024
- 14. März 2024
- 11. April 2024
- 02. Mai 2024
- 13. Juni 2024
- 04. Juli 2024
- 15. August 2024
- 12. September 2024
- 14. Oktober 2024
- 14. November2024
- 16. Dezember 2024