Abfallreglement Brunnenthal Abfallreglement BrunnenthalOrtsteile Balm b. Messen, Messen und OberramsernHauskehrichtabfuhr jeden 2. Montag Abfallmarken sind in jedem Geschäft in Messen erhältlich Ortsteil BrunnenthalHauskehrichtabfuhr jeden 2. Dienstag Morgen Abfallmarken sind im Dorfbeizli Brunnenthal und auf der Gemeindeverwaltung Messen erhältlich Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Entsorgungsblatt 2010. | Edith Friederich Lore Däppen
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Abfallreglement Messen Abfallreglement MessenOrtsteile Balm b. Messen, Messen und OberramsernHauskehrichtabfuhr jeden 2. Montag Abfallmarken sind in jedem Geschäft in Messen erhältlich Ortsteil BrunnenthalHauskehrichtabfuhr jeden 2. Dienstag Morgen Abfallmarken sind im Dorfbeizli Brunnenthal und auf der Gemeindeverwaltung Messen erhältlich Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Entsorgungsblatt 2010. | Edith Friederich Lore Däppen
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Abziehbild Messen Abziehbild MessenDas Abziehbild mit dem Wappen der Gemeinde Messen ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Kosten: Fr. 1.00
| Edith Friederich Lore Däppen
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Fotomustertafel Identitätskarte und Pass 03 Fotomustertafel Identitätskarte und Pass 03Anträge für neue ID-Karten erfolgen bis vorerst 29. Februar 2012 durch die Gemeindeverwaltung. Eine neue ID erfordert persönliches Erscheinen. Mitbringen Alte IDK Diese ist auch nach Ablauf der Gültigkeit vorzulegen. Bei Verlust oder Diebstahl ersetzt die Verlustmeldung den alten Ausweis.
Passfoto Ab Geburt wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Das Gesicht muss frontal aufgenommen werden und der Hintergrund neutral sein. Bei Brillenträgern darf das Glas nicht reflektieren. Zudem muss zwischen dem Kopf und dem Bildrand ein Abstand von mind. 4 mm sein. Weiter muss der Mund geschlossen bleiben.
Verlustmeldung Verlustmeldungen werden durch die Polizei ausgestellt.
Ausweis Um eine neue ID zu beantragen, muss sich der Antragssteller, die Antragsstellerin zusätzlich ausweisen (z.B. Führerschein)
Gültigkeitsdauer Kinder bis 3-jährig 3 Jahre Kinder zwischen 3- und 18-jährig 5 Jahre Erwachsene ab dem 18. Geburtstag 10 Jahre Die Ausweise können nicht mehr verlängert werden.
Lieferfrist max. 15 Arbeitstage
Kosten Kinder & Jugendliche Fr. 35.-- einschliesslich Portogebühren Erwachsene ab 18 Jahren Fr. 70.-- einschliesslich Portogebühren
| Edith Friederich Lore Däppen
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Gratisbroschüre Rezepte mit Birnel Gratisbroschüre Rezepte mit BirnelMessen führt in Zusammenarbeit mit der Winterhilfe jeweils im Herbst eine Birnel-Aktion durch. Birnel, der konzentrierte Saft von Schweizer Mostbirnen, liegt im Trend der modernen, vollwertigen Küche, denn dieser Zuckerzusatz ist nicht nur sehr schmackhaft und vielseitig verwendbar, sondern auch ausgesprochen gesund. Birnel nährt, stärkt, ist leicht verdaulich und kann vielseitig verwendet werden - vom Brotaufstrich über Kuchen und Guetzli bis hin zum Zuckerersatz.
| Michèle Graf Edith Friederich
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Greiskräuter Greiskräuter
Seit ein paar Jahren breitet sich die Problempflanze Ambrosia in der Schweiz
aus. Der Blütenstaub kann starke Allergien auslösen. Bei weiterer Verbreitung
besteht eine grosse Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung. Seit 1. Juli 2006
müssen Standorte dieser Pflanzen gemeldet und die Pflanzen vernichtet
werden. Die Ambrosia ist eine sommerannuelle Pflanze, deren Wuchshöhe stark
vom Umfeld (Bodenart, Licht, Feuchtigkeit, etc.) abhängt und von etwa 0.3 m bis
1.5 m variieren kann. Die Pflanze keimt im April und blüht von Juli bis Oktober.
Botaniker bezeichnen ihre Blätter als "doppelt fiederteilig, gestielt". Sie sind
auf beiden Seiten grün mit weisslicher Nervatur. Der meist rötliche Stängel ist
behaart, robust und verzweigt sich stark. Die Pflanze ist einhäusig. Der sehr
allergene Pollen kann Symptome ähnlich der Gräserallergie verursachen:
triefende, juckende Nase; tränende, geschwollene Augen; kann Asthma und
Nesselfieber auslösen. Die Pollen können tief in die Lunge eindringen und dort
eine Entzündung oder Schwellung der Bronchialschleimhaut bewirken. Ambrosia
bereitet sich mit Hilfe des Menschen aus, über Schmutz an Fahrzeugen,
Erdtransporten, Bau- und Landmaschinen oder über Vogel- und Kleintierfutter. Sie
findet sich daher vorweigend in Privatgärten und Parkanlagen, entlang von
Strassen und Bahnen, in Kiesgruben, Kompostplätzen, Baustellen oder in
landwirtschaftlichen Kulturen.
Meldung und Bekämpfung ist obligatorisch. Wie geht man vor?
- Allergiker sollen den Pflanzen fern bleiben.
- Pflanzen ausreisen, bevor sie blühen, unbedingt aber vor der Samenbildung.
- Beim Ausreissen Handschuhe und während der Blütenzeit Staubmaske tragen.
- Mit der Wurzel ausreissen, nicht nur abschneiden.
- Pflanzen mit dem Hauskehricht entsorgen, nicht in die Grünabfuhr oder auf
den Kompost geben.
- Vorkommen bei der Umweltkommission melden.
- Den Garten, besonders im Bereich, wo Vogelfutter gestreut wird, regelmässig
kontrollieren.
Präsident Umweltkommission: Fritz Ritter, Tel. 031 765 58 39 | | |  |  |
Gänsefuss Gänsefuss
Seit ein paar Jahren breitet sich die Problempflanze Ambrosia in der Schweiz
aus. Der Blütenstaub kann starke Allergien auslösen. Bei weiterer Verbreitung
besteht eine grosse Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung. Seit 1. Juli 2006
müssen Standorte dieser Pflanzen gemeldet und die Pflanzen vernichtet
werden. Die Ambrosia ist eine sommerannuelle Pflanze, deren Wuchshöhe stark
vom Umfeld (Bodenart, Licht, Feuchtigkeit, etc.) abhängt und von etwa 0.3 m bis
1.5 m variieren kann. Die Pflanze keimt im April und blüht von Juli bis Oktober.
Botaniker bezeichnen ihre Blätter als "doppelt fiederteilig, gestielt". Sie sind
auf beiden Seiten grün mit weisslicher Nervatur. Der meist rötliche Stängel ist
behaart, robust und verzweigt sich stark. Die Pflanze ist einhäusig. Der sehr
allergene Pollen kann Symptome ähnlich der Gräserallergie verursachen:
triefende, juckende Nase; tränende, geschwollene Augen; kann Asthma und
Nesselfieber auslösen. Die Pollen können tief in die Lunge eindringen und dort
eine Entzündung oder Schwellung der Bronchialschleimhaut bewirken. Ambrosia
bereitet sich mit Hilfe des Menschen aus, über Schmutz an Fahrzeugen,
Erdtransporten, Bau- und Landmaschinen oder über Vogel- und Kleintierfutter. Sie
findet sich daher vorweigend in Privatgärten und Parkanlagen, entlang von
Strassen und Bahnen, in Kiesgruben, Kompostplätzen, Baustellen oder in
landwirtschaftlichen Kulturen.
Meldung und Bekämpfung ist obligatorisch. Wie geht man vor?
- Allergiker sollen den Pflanzen fern bleiben.
- Pflanzen ausreisen, bevor sie blühen, unbedingt aber vor der Samenbildung.
- Beim Ausreissen Handschuhe und während der Blütenzeit Staubmaske tragen.
- Mit der Wurzel ausreissen, nicht nur abschneiden.
- Pflanzen mit dem Hauskehricht entsorgen, nicht in die Grünabfuhr oder auf
den Kompost geben.
- Vorkommen bei der Umweltkommission melden.
- Den Garten, besonders im Bereich, wo Vogelfutter gestreut wird, regelmässig
kontrollieren.
Präsident Umweltkommission: Fritz Ritter, Tel. 031 765 58 39 | | |  |  |
Handlungsfähigkeitszeugnis HandlungsfähigkeitszeugnisFür volljährige Personen kann ein Handlungsfähigkeitszeugnis bezogen werden. Es ersetzt das Leumundszeugnis und bescheinigt die Handlungsfähigkeit einer Person.
Für die Beantragung kommen Sie persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorbei und bringen einen amtlichen Ausweis mit.
Kosten Handlungsfähigkeitzeugnis Fr. 10.--
| Edith Friederich Lore Däppen
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Heimatausweis HeimatausweisFalls Sie als WochenaufenthalterIn in einer anderen Gemeinde wohnen (ab einer Dauer von 3 Monaten), benötigen Sie zur dortigen Anmeldung einen Heimatausweis.
Diesen Heimatausweis erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung.
Kosten Ausstellung eines Heimatausweises Fr. 10.-- Verlängerung eines Heimatausweises Fr. 5.--
| Edith Friederich Lore Däppen
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Informationen Pass und ID Informationen Pass und IDAnträge für neue ID-Karten erfolgen bis vorerst 29. Februar 2012 durch die Gemeindeverwaltung. Eine neue ID erfordert persönliches Erscheinen. Mitbringen Alte IDK Diese ist auch nach Ablauf der Gültigkeit vorzulegen. Bei Verlust oder Diebstahl ersetzt die Verlustmeldung den alten Ausweis.
Passfoto Ab Geburt wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Das Gesicht muss frontal aufgenommen werden und der Hintergrund neutral sein. Bei Brillenträgern darf das Glas nicht reflektieren. Zudem muss zwischen dem Kopf und dem Bildrand ein Abstand von mind. 4 mm sein. Weiter muss der Mund geschlossen bleiben.
Verlustmeldung Verlustmeldungen werden durch die Polizei ausgestellt.
Ausweis Um eine neue ID zu beantragen, muss sich der Antragssteller, die Antragsstellerin zusätzlich ausweisen (z.B. Führerschein)
Gültigkeitsdauer Kinder bis 3-jährig 3 Jahre Kinder zwischen 3- und 18-jährig 5 Jahre Erwachsene ab dem 18. Geburtstag 10 Jahre Die Ausweise können nicht mehr verlängert werden.
Lieferfrist max. 15 Arbeitstage
Kosten Kinder & Jugendliche Fr. 35.-- einschliesslich Portogebühren Erwachsene ab 18 Jahren Fr. 70.-- einschliesslich Portogebühren
| Edith Friederich Lore Däppen
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Legislaturziele 2010-2013 Legislaturziele 2010-2013Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. März 2010 die Legislaturziele 2010-2013 verabschiedet.
| Michèle Graf Edith Friederich
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Niederlassungsausweis NiederlassungsausweisWer in der Gemeinde Messen Wohnsitz nimmt, muss sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Sobald die Anmeldung erfolgt ist, stellt die Einwohnerkontrolle einen Niederlassungsausweis aus. Dieser wird in der Regel ein paar Tage nach der Anmeldung per Post zugestellt. Der Niederlassungsausweis belegt, dass Sie in der Gemeinde Messen Wohnsitz genommen haben. Seine Gültigkeit ist unbeschränkt.
| Edith Friederich Lore Däppen
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Umzug (innerhalb der Gemeinde) Umzug (innerhalb der Gemeinde)Umzüge innerhalb der Gemeinde Messen müssen innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
| Edith Friederich Lore Däppen
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Wegzug WegzugDie Abmeldung muss ab Wegzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, persönlich bei der Gemeindeverwaltung erfolgen.
Anschliessend wird Ihnen der Heimatschein ausgehändigt.
| Edith Friederich Lore Däppen
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Wochenaufenthalter WochenaufenthalterWer sich nur während der Woche in der Gemeinde Messen aufhält, meldet sich innerhalb von 14 Tagen ab Wohnsitznahme als WochenaufenthalterIn bei der Gemeindeverwaltung an. Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:Für SchweizerInnen- Heimatausweis (bei der Wohnsitzgemeinde erhältlich)
- AHV-Ausweis
Für AusländerInnen mit Ausweis C- Heimatausweis / Interimsausweis (bei der Wohnsitzgemeinde erhältlich)
- Pass und Ausländerausweis
- AHV-Ausweis
Anmeldegebühr Fr. 20.-- | Edith Friederich Lore Däppen
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Wohnsitzbescheinigung WohnsitzbescheinigungWohnsitzbescheinigungen (für Einbürgerungen etc.) können bei der Gemeindeverwaltung persönlich oder schriftlich bestellt werden.
Die Bestellung muss folgende Angaben enthalten - Name - Vorname - Geburtsdatum - Adresse
Gebühren Fr. 5.--
| Edith Friederich Lore Däppen
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Zuzug ZuzugMeldepflicht für Schweizerinnen und Schweizer Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, persönlich bei der Gemeindeverwaltung erfolgen. Mitzubringen sind: - Heimatschein - Familienbüchlein / Familienausweis - Nachweis über Krankenkassen-Versicherung - AHV-Nummer - Anmeldegebühr: Fr. 10.-- (pro Person bzw. Familie)
Als Bestätigung für die Anmeldung wird eine Niederlassungsbewilligung ausgestellt.
Militärpflichtige melden den Zuzug beim Sektionschef Jean-Luc Boschung, Feldweg 3, 3254 Messen, Tel. 031 765 51 58 Zivilschutzpflichtige der Regionalen Zivilschutzorganisation BBL Bernstrasse 6, 4562 Biberist, Tel. 032 671 12 81
Umzüge innerhalb der Gemeinde müssen der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 8 Tagen bei der Gemeindeverwaltung persönlich erfolgen. Mitzubringen sind: - Pass - Ermächtigung zur Visumerteilung für die Schweizer Vertretung (bei Zuzug aus einem visumpflichtigen Land) - Arbeitsvertrag - Passfoto - Anmeldegebühr: Fr. 10.--
Zuzug innerhalb der Schweiz Mitzubringen sind: - Pass - Ausländerausweis - Anmeldegebühr: Fr. 10.--
| Edith Friederich Lore Däppen
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