Wegzug

Einwohnerkontrolle

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, werden wir Ihnen anschliessen den Heimatschein aushändigen.

Die Abmeldung ist kostenlos.

Wohnen und Umziehen

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