Quellensteuer

Finanzverwaltung

Eine Quellensteuer wrid von Personen erhoben, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben, aber keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen, oder durch Heirat mit einem Ausländer mit C-Ausweis oder einem Schweizer im ordentlichen Steuerregister aufgenommen sind. Quellensteuerpflichtig sind:

  • Jahresaufenthalter (Ausweis B)
  • Kurzaufenthalter (Ausweis L)
  • vorläufig aufgenommene Ausländer, Asylsuchende (Ausweis F, Ausweis N)


Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, aber in der Schweiz eine Tätigkeit ausüber oder eine Leistung beziehen.

Quellensteuer Kanton Solothurn
Gemeindesteuern

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen