Am 6. November 2025 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Massnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor der Vogelgrippe mittels Verordnung des BLV erlassen.
Seit Mitte Februar 2026 gab es in der Schweiz keine Fälle von Vogelgrippe mehr. Daher ist die dringliche Verordnung des BLV zum Schutz vor der Vogelgrippe am 31. März 2026 ausgelaufen.
Geflügelhaltende müssen jedoch wachsam bleiben und Anzeichen der Vogelgrippe nach wie vor einer Tierarztpraxis melden. Anzeichen sind zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, abnehmende Legeleistung oder verminderte Wasser- und Futteraufnahme. Auch künftig ist v.a. in den Wintermonaten mit der Vogelgrippe zu rechnen und wahrscheinlich, dass Massnahmen beim Hausgeflügel zum Schutz vor der Vogelgrippe nötig sein werden.
Weitere Informationen zum Thema Vogelgrippe finden Sie jederzeit auch auf der Webseite des Veterinärdiensts Solothurn (Vogelgrippe) und des BLV. Gerne steht Ihnen der Veterinärdienst auch per E-Mail oder Telefon zur Verfügung: tiergesundheit@vd.so.ch oder 032 627 25 02.