Ab dem 2. November 2026 können Schweizerinnen und Schweizer die vom Bund eingeführte biometrische Identitätskarte beantragen.
Die biometrische Identitätskarte ist mit einem Datenchip ausgestattet, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit ist die Identitätskarte besser vor Missbrauch geschützt. Der Bezug dieser neuen ID ist freiwillig.
Für die Ausstellung der biometrischen ID sind die Kantone verantwortlich. Im Kanton Solothurn kann die biometrische ID beim Ausweiszentrum Solothurn beantragt werden. Interessierte können bereits jetzt einen Termin telefonisch vereinbaren (032 627 63 70). Eine Terminvereinbarung online (siehe Link) ist ab dem 2. November 2026 möglich. Im Ausweiszentrum werden die biometrischen Daten aufgenommen. Die Gebühr für die biometrische ID entsprechen jener der bisherigen Identitätskarte (CHF 70 für Erwachsene, CHF 35 für Minderjährige).
Die neue biometrische Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der Europäischen Union (EU) auch künftig frei reisen können. Der Bund empfiehlt daher Personen, welche innerhalb der EU reisen, die biometrische ID.
Nicht biometrische Identitätskarten bleiben gültig
Die Bürgerinnen und Bürger können künftig je nach Bedarf zwischen der neuen biometrischen ID und der nicht biometrischen ID wählen.
Für Personen, welche die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische ID ausreichend. Eine solche kann auch künftig weiterhin bei den Gemeinden im Kanton Solothurn beantragt werden.
Die bereits ausgestellten nicht biometrischen Identitätskarten bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.