Teilleitbilder Innenentwicklung und Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2020 die von der Arbeitsgruppe aufgrund der Mitwirkung vorgenommenen Änderungen der Teilleitbilder zu Händen der Gemeindeversammlung vom 27. Oktober 2020 gutgeheissen.
Die Blätter Nr. 1 – 5 (Innenentwicklung) wurden namentlich im Bereich der Frei- und Grünräume angepasst. Die entsprechenden Änderungen sind mit einem roten Kreis markiert (= Stand vor der Mitwirkung). Der in der Legende verwendete Begriff «Entwicklungs-/Auszonungspotenzial» bedeutet nicht, dass die Gemeinde diese Flächen auszonen will. Aber sie will eine bindende Verpflichtung des Grundeigentümers, dass das Bauland innert nützli-cher Frist überbaut wird. Ohne solche Verpflichtung muss eine Auszonung in Betracht gezogen werden. Die Zeiten der Baulandhortung sind endgültig vorbei.
Die Blätter Nr. 6 – 9 (Handlungsfelder) sind unverändert. Es gilt zu beachten, dass sich deren Inhalt auf den definierten Perimeter für die Dorfkerne bezieht, wo die Erhaltung der vorhan-denen Qualitäten einen wesentlich grösseren Stellenwert hat, als in den Wohnquartieren.
Das Blatt Alterszentrum ist vollständig überarbeitet. Insbesondere wurden die Prioritäten neu definiert.
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