04. Mär 2013
Zur Behebung des Hangrutsches auf der Lüterwilstrasse zwischen Balm bei Messen und Lüterswil muss die Lüterswilstrasse für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Der Postautokurs verkehrt fahrplanmässig. Dauer: 11. - 27. März 2013
Gestützt auf § 5 lit. d der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Bauarbeiten zur Behebung des Hangrutsches auf der Lüterswilstrasse zwischen Balm bei Messen und Lüterswil muss die Lüterswilstrasse für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit über Schnottwil umgeleitet. Der Postautokurs verkehrt fahrplanmässig.
Dauer: 11. März - 27. März 2013
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt I, Zuchwil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Der Kantonsingenieur
1. März 2013