20.05.2020
Wir machen darauf aufmerksam, dass das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art – insbesondere Haushaltkehricht, Papier, Karton, Kunststoff, Verpackungsmaterial etc. – verboten ist. Wer seine Abfälle auf diese Weise entsorgt, schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und sich selber, denn die vorschriftswidrig verbrannten Abfälle hinterlassen in der Luft, im Boden und in den Gewässern Schadstoffe, die vor allem in
unmittelbarer Umgebung wirken. Bei Widerhandlung ist mit einer Strafanzeige zu rechnen