12.11.2025
Für die Zeit vom 15. November 2025 bis zum 15. März 2026 hat der Veterinärdienst Kanton Solothurn eine Bewilligung zum Treiben einer Wanderschafherde ausgestellt.
Während dieser Zeit ist es dem Wanderhirten gestattet, seine Wanderschafherde auf dem Gebiet 6 zu beweiden.
Wir danken für Ihr Verständnis.